Lastenfahrrad Förderung in Heidelberg
Das Förderprogramm Umweltfreundlich mobil
Juristische Personen, Privatpersonen
e-Lastenräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einer Zuladung von mindestens 40 kg.
Heidelberg
500 €
Die Stadt Heidelberg unterstützt den Umstieg auf die umweltfreundliche Alternative und möchte die Bürger mit einer Kaufprämie motivieren auf die praktischen Lastenräder aufzusteigen.
Die Stadt Heidelberg unterstützt bei der Anschaffung der umweltfreundlichen Lastenräder. Ziel der Stadt ist es vor allem zum Schutz des Klimas und der Natur beizutragen sowie die Luft- und Lärmbelastung durch den Straßenverkehr in Heidelberg zu reduzieren.
Was wird gefördert?
Mögliche Optionen für Förderung:
- e-Lastenräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einer Zuladung von mindestens 40 Kg. Nicht gefördert werden nachträgliche Umbauten herkömmlicher Fahrzeuge oder gebrauchte Fahrzeuge
- Lastenanhänger für Pedelecs mit einer Zuladung von mind. 40 Kg. Nicht gefördert werden gebrauchte oder selbst gebaute Lastenanhänger
- Lastenräder mit einer Zuladung von mindestens 40 Kg
Umfang der Förderung
Die Förderung der e-Lastenräder erfolgt bei Anschaffung eines Neufahrzeuges in Höhe von maximal 500 € pro Fahrzeug. Nachzuweisende Voraussetzung ist der Bezug von CO2-neutralem Strom aus erneuerbaren Energiequellen.
Die Förderung für Lastenanhänger erfolgt bei Anschaffung eines Neufahrzeuges in Höhe von maximal 100 € pro Fahrzeug.
Die Förderung für Lastenräder (ohne Motorunterstützung) erfolgt bei Anschaffung eines Neufahrzeuges in Höhe von maximal 300 Euro pro Fahrzeug
Zusätzlich vergibt die Stadt Heidelberg eine Abwrackprämie in Höhe von 500 Euro, wenn zur Anschaffung eines Lastenrades oder Lastenanhängers gleichzeitig die Außerbetriebsetzung eines im Stadtkreis Heidelberg angemeldeten PKWs nachgewiesen werden kann.
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen können:
- Natürliche und juristische Personen mit (Wohn-)Sitz in Heidelberg
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Das Antragsformular kannst du ganz einfach online befüllen und versenden oder downloaden.
Wichtig: Mit dem Antrag wird bestätigt, dass das Lastenrad oder der Lastenanhänger für mindestens zwölf Monate genutzt und nicht dauerhaft an Dritte weitergegeben oder weiterverkauft wird.
Schritt 2:
Die Förderung erfolgt gegenüber Unternehmern unter Berücksichtigung der Vorgaben für De-minimis-Beihilfen. In diesem Fall wird die De-minimis-Erklärung bei Abgabe des Antrages ebenfalls benötigt.
Schritt 3:
Reiche die Formulare bitte ausgefüllt, unterschrieben und mit den jeweils erforderlichen Nachweisen beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie ein:
Stadt Heidelberg
Amt für Umweltschutz,
Gewerbeaufsicht und Energie
Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg
Die Förderung ist innerhalb von sechs Monaten nach Kauf des Fahrzeugs (Rechnungsdatum) zu beantragen. Neben oben genannten Nachweisen ist eine Kopie des Kaufvertrags vorzulegen.