Lastenfahrrad Förderung in Stuttgart

e-Lastenräder für Stuttgarter Familien

Wer hat Anrecht?

Privatpersonen

Reichweite

Stuttgart

Fördermittel

800 €

Alle Anträge, die bis 31. Dezember 2020 bei der Landeshauptstadt Stuttgart eingegangen sind, haben Anspruch auf die Grundförderung von 1.000 Euro für die Anschaffung eines e‐Lastenrades. Ab 2021 werden die Stuttgarter Familien mit 800 Euro bei dem Kauf eines e-Cargobikes unterstützt. Zusätzlich kann nach 3 Jahren ein "Nachhaltigkeitsbonus" beantragt werden, d.h. wenn Familien in dieser Zeit auf ein KFZ verzichten und hingegen nur ein e-Lastenrad in ihrem Haushalt führen, erhalten diese exklusiv eine Summe von 500 €. Die Stadt möchte mit diesem Programm nicht nur aktiv zum Umweltschutz beitragen und die enorme Verkehrsdichte minimieren, sondern auch einkommensschwachen Familien bessere Flexibilität und einen KFZ-Ersatz ermöglichen. Daher erhalten Familien, die Inhaber einer Bonuscard oder FamilienCard sind, eine zusätzliche Förderung für den Kauf eines Lasten e-Bikes.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • Lasten e-Bikes, deren Transportbox mind. 140 Liter fasst und mind. 40 kg Zuladung erlaubt. Der Radstand muss mindestens 1,30 m betragen.
    Die Fördersumme kann sowohl auf den Kauf oder das Leasing des e-Lastenrads angewendet werden.

Umfang der Förderung

  • ab 2021 max. 800 € der Anschaffungskosten
  • zusätzlich 500 € bei Einhaltung der Anforderungen für Nachhaltigkeitsbonus
  • Erhöhung für Haushalte mit einer Bonuscard um max. 1.500 € und um max. 800 € für Haushalte mit einer FamilienCard*
     
    *Der Grundpreis der förderfähigen e‐Lastenräder wurde auf max. 4.000 € und die absolute Förderhöhe auf 90 % für Bonuscard + Kultur und 70 Prozent für FamilienCard‐Inhaber festgelegt. Somit kann sichergestellt werden, dass es einen Eigenanteil von 30 % bzw. 10 % gibt.

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • in Stuttgart ansässige Familien mit mindestens einem Kind
     
    Die Förderung ist nur Privatpersonen vorenthalten, die noch keine Förderung aus dem Förderprogramm erhalten und vor Erteilung der Förderzusage noch kein e-Lastenfahrrad beschafft haben. 

Wie läuft die Förderung ab?

Die Förderung kann ab dem 21.03.2019 bei der Stadt Stuttgart beantragt werden. Der Antrag kann elektronisch als Scan via Mail an die E-Mail Adresse lastenrad@stuttgart.de oder schriftlich per Post versendet werden.
 
In dem Förderantrag muss folgendes enthalten sein:

  • Ausgefülltes Antragsformular (dieses findest du hier: auf der städtischen Website oder weiter unten direkt downloaden)
  • Geeigneter Nachweis über den 1. Wohnsitz in Stuttgart (Bsp. Personalausweis - Kopie der Vorder- und Rückseite)
  • Nachweis von mindestens einem Kind im Haushalt (Bsp. erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zu Kindern im Haushalt)
  • Konkretes Angebot über das gewünschte e-Lastenrad mit Abbildung (Das Angebot können Sie in unserem e-Bike Shop vor Ort erhalten!)
     
    Alle aufgeführten Unterlagen müssen in einem zusammenhängenden PDF-Dokument mit einer Dateigröße von max. 5 MB eingereicht werden.

Wichtig: Eine nachträgliche Förderung eines bereits erworbenen Cargobikes ist nicht möglich. Der Antrag muss vor der Anschaffung eingereicht werden.

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden.