Lastenfahrrad Förderung in Bayern

Förderung von Lastenfahrrädern in der Stadt München

Wer hat Anrecht?

Gewerbetreibende, Juristische Personen, Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaft

Reichweite

München

Fördermittel

1.000 €

Ab dem 01.01.2021 wird das Förderprogramm Elektromobilität mit einer angepassten Förderrichtlinie fortgeführt. Sie bietet bis zum 31.12.2021 neben der Unterstützung beim Kauf von vierrädrigen Elektrofahrzeugen und Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität vor allem einen Zuschuss und eine Abwrackprämie beim Erwerb eines Lastenfahrrads oder Lasten e-Bikes. Die Stadt München möchte mit Hilfe der Förderrichtlinie "München e-mobil" verschiedene Ziele, wie die Senkung der CO² Emissionen sowie flächendeckende Lärmminderung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger, erreichen.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • Lasten Pedelecs mit einer möglichen Mindestzuladung von 40 kg und einer Tretunterstützung bis 25 km/h
     
    Wichtig: Nicht gefördert werden Pedelecs, S-Pedelecs und e-Bikes

Umfang der Förderung

 Die Förderhöhe beträgt: 

  • Die Höhe der Förderung umfasst 25 % der Nettokosten, höchstens 1.000 Euro
  • Zusätzlich ist der Erhalt einer Abwrackprämie von 500 Euro oder 1.000 Euro bei der Verschrottung eines Leichtfahrzeuges oder eines PKWs möglich
  • Auch Leasing Lasten e-Bikes mit einer Vertragsdauer von mindestens 36 Monaten werden bezuschusst

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag stellen können:

  • Privatpersonen mit Wohnsitz in München
  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Gewerbetreibende mit Firmensitz in München
  • Wohnungseigentümergemeinschaften

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Die Förderung kann ganz einfach online beantragt werden. Scrolle dafür auf der Seite bis zu "Förderung für Elektromobilität beantragen" und starte mit dem Eingaben der benötigten Daten. 

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Fülle auf dem offiziellen Stadtportal unter "Förderung für Elektromobilität beantragen" die "Angaben zur Ermittlung der zuständigen Einrichtung" aus. 
 
Schritt 2:
Nach der Angabe deiner Postleitzahl, der Information, ob dein Kauf bereits getätigt wurde und des Gegenstandes deiner Förderung wirst du weitergeleitet. 
 
Wichtig: Eine Förderung ist leider nicht möglich, wenn du vor der Förderzusage bereits den Kauf getätigt haben. 
 
Schritt 3:
Auf der nächsten Seite kannst du den Förderantrag sowie weitere Dokumente downloaden und befüllen.
 
Schritt 4: 
Reiche den Förderantrag sowie die unten aufgeführten erforderlichen Nachweise unter der Adresse per Post oder per Mail ein: 
 
Landeshauptstadt München
Referat für Gesundheit und Umwelt
RGU-UVO 22 – Team Elektromobilität
Bayerstraße 28a, 80335 München
 
emobil.rgu@muenchen.de
 
 
Erforderliche Nachweise
Gewerbetreibende

  • Gewerbeschein oder ein Handelsregisterauszug in Kopie, aus dem hervorgeht, dass der Sitz oder eine Niederlassung in der Landeshauptstadt München existiert
    Freiberuflichkeit
  • Steuerbescheid in Kopie, aus dem hervorgeht, dass die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sind sowie einen Firmensitz im Stadtgebiet München besteht.
    Gemeinnützigkeit
  • Bestätigung über die Befreiung von der Gewerbesteuer in Kopie, aus dem der Sitz der gemeinnützigen Organisation oder einer Zweigstelle im Stadtgebiet München hervorgeht.
    Privatpersonen
  • Kopie des Personalausweises, aus der hervorgeht, dass sich der Hauptwohnsitz im Stadtgebiet München befindet.
    Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Kopie des bestandskräftigen Beschlusses der WEG inklusive einer entsprechenden Beauftragung der Hausverwaltung, ein aktueller Grundbuchauszug, eine Bestätigung der Hausverwaltung und die gesonderte "de-minimis-Erklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)"

Schritt 5:
Nach vollständigem Antragseingang wird dir eine Prüfbestätigung zugeschickt. Nach dem Erhalt kannst du die "Maßnahme" umsetzen und einen Termin bei einer e-motion e-Bike Welt in deiner Nähe vereinbaren. Ab dem Datum der Prüfbestätigung hast du sechs Monate Zeit, um die "Maßnahme" umzusetzen.

Einen Verwendungsnachweis erhältst du nach dem Eingang aller Antragsunterlagen. Reiche bitte mit dem Verwendungsnachweis auch den Kauf- bzw. Leasingvertrag in Kopie ein.  
Fällt die Prüfung aller vollständig eingereichten Unterlagen positiv aus, erhältst du einen Förderbescheid sowie im Anschluss die Auszahlung des Förderbetrags.

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden.