Die bundesweite Förderung für Lastenräder
Die umweltfreundliche Förderung ab dem 01. März 2021
Kommunen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Die Fördergegenstände (Lasten e-Bikes und e-Lastenfahrradanhänger) müssen die folgenden Anforderungen erfüllen: jeweils eine Nutzlast von min. 120 kg aufweisen (Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht – Eigengewicht des Fahrzeugs = Ladung + Fahrer) Transportmöglichkeit, die unlösbar verbunden ist serienmäßig und fabrikneu sein
Deutschland
2.500 €
Ab 01.03.2021 wird die bundesweite Kaufprämie aktualisiert. Das Förderprogramm schließt nun auch Lasten e-Bikes mit einer Nutzlast ab 120 kg ein.
Das neue Förderprogramm tritt ab März 2021 in Kraft und hilft Unternehmen beim Einführen des klimafreundlichen Transportes. Die Förderung von Schwerlasträdern wurde bereits sehr gut angenommen, da aber auch unterhalb des Schwerlastsegments die Nachfrage hoch war, hat sich das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Umgestaltung der Förderung entschieden und bewilligt nun auch die Anschaffung von leichteren Lasten e-Bikes mit einer Nutzlast ab 120 kg.
Industrien, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und der kommunale Bereich können von der Prämie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU profitieren. Diese Prämie betrifft speziell kleineren Lieferbikes und Mikro-Depots, die in der zukünftigen Logistik sowie im Alltagsverkehr ihren Beitrag leisten.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Lasten e-Bikes
- e-Lastenfahrradanhänger
- Mikro-Depots
Wichtig:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Lastenräder der Bauform „Lieferbike“
-> einspuriges Lastenrad mit Bauform und Fahrverhalten annähernd wie bei klassischem Fahrrad
-> und dessen Rahmen & Komponenten für größere Zuladung ausgelegt sind, z.B. verlängerter Gepäckträger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Bis zu 25 % der Anschaffungskosten oder maximal 2.500 Euro für Lastenfahrräder bzw. - anhänger
- Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben oder maximal 20.000 Euro für das Mikro-Depot
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen)
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen)
- Rechtsfähige Vereine und Verbände
Wie läuft die Förderung ab?
Für die Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft und in Kommunen:
Schritt 1:
Füllen Sie das elektronische Antragsformular vollständig aus und reichen Sie dazu die nachfolgenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde (BAFA) ein:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Angebot aus dem die Beantragung und die Ausgaben hervorgehen
- ggf. Nachweis über den Wirtschaftszweig, in dem Sie tätig sind
- Weitere Unterlagen zum Fördergegenstand können von der Behörde angefordert werden (Produktdatenblätter des Herstellers, Prüfzertifikate etc.)
Wichtig: Die Förderung wird nicht gewährt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewilligung schon “mit dem Vorhaben begonnen” und somit den Kauf bereits getätigt haben.
Schritt 2:
Im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahren sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Sachbericht, bestehend aus: Fragebogen (Formular der Bewilligungsbehörde) zur Anwendung und Nutzung des Lasten e-Bikes (und/oder e-Lastenfahrradanhänger)
- Vollständig ausgefülltes Verwendungsnachweisformular und Rechnung
Schritt 3:
Nach Abschluss der Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren wird der Zuschuss ausgezahlt.
Wichtig: Der Bewilligungszeitraum, innerhalb der Fördergegenstand gekauft werden muss, beträgt insgesamt 12 Monate.
Weitere Informationen zur Förderung der Lasten e-Bikes und e-Lastenfahrradanhänger
Für die Förderung von investiven Maßnahmen zur klimafreundlichen gewerblichen Nahmobilität (Mikro-Depots):
Schritt 1:
Für die Erstellung der Projektskizze ist die verbindliche Gliederung aus der vorgegebenen Richtlinie zu verwenden und das ausgefüllte Berechnungsformular zur Ermittlung der Treibhausgasminderung mit einzureichen.
Für das Auswahlverfahren werden Projektskizzen berücksichtigt, die in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai eingereicht werden.
Schritt 2:
Sofern alle Voraussetzungen an die Skizze erfüllt sind, wird die Skizze mit in das Wettbewerbsverfahren aufgenommen. Die Skizzen, die für die Förderung in Betracht kommen, kommen in die zweite Stufe zur Stellung eines Förderantrags.
Weitere Informationen zur Förderung der Mikro-Depots