Lastenfahrrad Förderung in Frankfurt
Lastenrad Förderung der Stadt Frankfurt am Main
Juristische Personen, Privatpersonen
Frankfurt
1.000 €
Die Lastenradförderung unterstützt die umweltfreundliche Mobilität des öffentlichen Nahverkehrs in Frankfurt und richtet sich an Privatpersonen, Vereine und kleine Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter oder einen niedrigeren Jahresumsatz als 5 Mio. Euro vorweisen. Die Stadt verfolgt verschiedene nachhaltige Ziele, um die Lebensqualität der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger sowie die allgemeine Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern.
Was wird gefördert?
In Frage für die Förderung kommt:
- Lastenräder mit Elektroantrieb
Wichtig: Eine Lastenzuladung von min. 40 kg und bis unter 150 kg muss das Lasten e-Bike ermöglichen sowie einen verlängerten Radstand von min. 1,30 m aufweisen. Die Nenndauerleistung des Hilfsantriebs darf 250 Watt nicht übersteigen. - Lastenräder ohne Elektroantrieb
Wichtig: Eine Lastenzuladung von min. 40 kg muss das Lastenrad ermöglichen sowie einen verlängerten Radstand von min. 1,30 m aufweisen.
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 1.000 € bei Lastenrädern mit Elektroantrieb
- 500 € bei Lastenrädern ohne Elektroantrieb
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag stellen können:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main
- Juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts mit Sitz oder Niederlassung in Frankfurt am Main
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Die Förderung kann ab sofort über das Radfahrportal der Stadt Frankfurt am Main beantragt werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Stelle vor dem Kauf den Antrag. Die Förderung wird auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags vergeben, bitte fülle diesen entsprechend aus.
Schritt 2:
Bitte füge dem Antrag die nachfolgenden Unterlagen hinzu:
- Ausgefülltes und rechtkräftig unterzeichnetes Formular für den Förderantrag
- Kostenvoranschlag: aus dem Kostenvoranschlag muss hervorgehen, dass das ausgesuchte Modell den technischen Anforderungen entspricht (gemäß der Richtlinie)
- Bestätigung des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes oder der Niederlassung in Frankfurt am Main
- Private Personen: Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Lichtbildausweis mit Meldebestätigung
- Juristische Personen: Auszug aus dem zuständigen Register oder anderer geeigneter Nachweis
- Ausgefülltes Formular der De-minimis-Erklärung für juristische Personen
Schritt 3:
Bitte schicke alle Unterlagen postalisch an
ivm GmbH,
Bessie-Coleman-Straße 7,
60549 Frankfurt
oder per E-Mail an lastenrad@ivm-rheinmain.de
Nach positiver Prüfung erhältst du einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
Schritt 4:
Mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheides hast du insgesamt drei Monate Zeit das ausgesuchte Lastenfahrrad zu kaufen. Für den Fall eines Lieferengpasses kann eine Verlängerung schriftlich beantragt werden. Hierzu ist allerdings eine verbindliche Kaufbestätigung vorzulegen und der voraussichtliche Liefertermin muss mitgeteilt werden.
Nach Erhalt des Fahrzeuges sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Schlussrechnung in Kopie
- Zahlungsnachweis in Kopie
- unterschriebenes Formular des Mittelabrufs
- Lieferschein mit Angabe der Rahmennummer in Kopie,
- Foto des erworbenen Fahrzeuges mit dem gut sichtbaren „Lastenrad-FFM“-Aufkleber
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage und positiver Prüfung der einzureichenden Unterlagen per Überweisung.