Lastenfahrrad Förderung in Gießen
Prämien in Gießen sichern
gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen
Gießen
1.500 €
Das Förderprogramm soll Anreize schaffen, alltägliche Wege mit dem e-Lastenfahrrad anstelle des PKWs zurückzulegen. Ziel ist es, CO2-Emissionen zu reduzieren sowie eine geringere Stickoxid- und Feinstaub-Belastung in Gießen. Der Verkehr in der Stadt ist derzeit für mehr als 1/3 der CO2-Emissionen verantwortlich, daher wird hier großer Handelsbedarf gesehen. Berechtigt eine Förderung zu erhalten sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Gießen sowie gemeinnützige Vereine mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Gießen. Die Anträge können bis zum 30.11.2021 eingereicht werden.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- (e-)Lastenräder
- (e-)Anhänger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- 1.000 € pro Lasten e-Bike mit elektrischer Unterstützung / 500 € pro Lastenrad
- Bis zu 200 € pro Anhänger mit eigenem Elektromotor / 100 € pro Anhänger
- Bis zu 1.500 € pro Lastenrad und 300 € pro Lasten-/Kinderanhänger erhalten Inhaberinnen und Inhaber eines Gießen-Pass (1,5-fachen Förderkonditionen)
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Gießen
- Gemeinnützige Vereine, Verbände und soziale oder ähnliche Einrichtungen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Gießen
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Die Förderung wird nur aufgrund eines Antrages gewährt. Das Antragsformular ist von der Internetseite der Universitätsstadt Gießen abrufbar.
Die Anträge müssen bis einschließlich 30.11.2021 gestellt werden:
Magistrat der Universitätsstadt Gießen
Klimaschutzmanagement
Berliner Platz 1
35390 Gießen
Schritt 2:
Der Antrag besteht aus dem vollständig ausgefüllten Antragsformular, einer kurzen textlichen Erklärung wofür der Fördergegenstand eingesetzt wird sowie aus den nachfolgenden Unterlagen:
- Angaben über Radstand und maximale Lasten-Zuladung (auch als Ausdruck Internetangebot möglich)
Privatpersonen: - Nachweis des Wohnsitzes (Aktuelle Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises - beide Seiten! Bitte alle Daten außer Namen, Anschrift und Gültigkeitsdauer schwärzen!)
- ggf. Kopie des Gießen-Passes
Organisationen: - Nachweis des Sitzes oder Tätigkeitsschwerpunktes in Gießen (z. B. Auszug aus dem Vereinsregister)
HINWEIS: Bei Bedarf können weitere Unterlagen angefordert werden.
Schritt 3:
Für die Auszahlung der Fördermittel sind die nachfolgenden Unterlegen spätestens zwei Wochen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums vorzulegen: - Kopie der Rechnung und Zahlungsnachweis (Quittung, Bankbeleg)
- Rahmennummer des Rades
- Farbfoto des beschafften Fördergegenstandes
Bitte beachte, dass maximal ein Lastenfahrrad oder ein Anhänger pro Einzelperson/Familie/Wohngemeinschaft (unter gleicher Wohnanschrift) gefördert wird. Es werden 2 Lastenfährräder oder 2 Anhänger pro gemeinnütziger Organisation (unter gleicher Anschrift) gefördert.
Schritt 4:
Nach positiver Prüfung deines Förderantrags, erhältst du eine Förderzusage. Bitte kaufe erst nach dieser Förderzusage das (e-)Lastenfahrrad oder den (e-)Anhänger.
Weitere Informationen zur Förderung