Lastenfahrrad Förderung in Gießen

Prämien in Gießen sichern

Wer hat Anrecht?

gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen

Reichweite

Gießen

Fördermittel

1.500 €

Das Förderprogramm soll Anreize schaffen, alltägliche Wege mit dem e-Lastenfahrrad anstelle des PKWs zurückzulegen. Ziel ist es, CO2-Emissionen zu reduzieren sowie eine geringere Stickoxid- und Feinstaub-Belastung in Gießen. Der Verkehr in der Stadt ist derzeit für mehr als 1/3 der CO2-Emissionen verantwortlich, daher wird hier großer Handelsbedarf gesehen. Berechtigt eine Förderung zu erhalten sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Gießen sowie gemeinnützige Vereine mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Gießen. Die Anträge können bis zum 30.11.2021 eingereicht werden.

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenräder
  • (e-)Anhänger

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • 1.000 € pro Lasten e-Bike mit elektrischer Unterstützung / 500 € pro Lastenrad 
  • Bis zu 200 € pro Anhänger mit eigenem Elektromotor / 100 € pro Anhänger
  • Bis zu 1.500 € pro Lastenrad und 300 € pro Lasten-/Kinderanhänger erhalten Inhaberinnen und Inhaber eines Gießen-Pass (1,5-fachen Förderkonditionen)

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Gießen
  • Gemeinnützige Vereine, Verbände und soziale oder ähnliche Einrichtungen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Gießen

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Die Förderung wird nur aufgrund eines Antrages gewährt. Das Antragsformular ist von der Internetseite der Universitätsstadt Gießen abrufbar.
 
Die Anträge müssen bis einschließlich 30.11.2021 gestellt werden:
 
Magistrat der Universitätsstadt Gießen
Klimaschutzmanagement
Berliner Platz 1
35390 Gießen
 
Schritt 2:
Der Antrag besteht aus dem vollständig ausgefüllten Antragsformular, einer kurzen textlichen Erklärung wofür der Fördergegenstand eingesetzt wird sowie aus den nachfolgenden Unterlagen:
 

  • Angaben über Radstand und maximale Lasten-Zuladung (auch als Ausdruck Internetangebot möglich)
    Privatpersonen:
  • Nachweis des Wohnsitzes (Aktuelle Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises - beide Seiten! Bitte alle Daten außer Namen, Anschrift und Gültigkeitsdauer schwärzen!)
  • ggf. Kopie des Gießen-Passes
    Organisationen:
  • Nachweis des Sitzes oder Tätigkeitsschwerpunktes in Gießen (z. B. Auszug aus dem Vereinsregister)
     
    HINWEIS: Bei Bedarf können weitere Unterlagen angefordert werden.
     
    Schritt 3:
    Für die Auszahlung der Fördermittel sind die nachfolgenden Unterlegen spätestens zwei Wochen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums vorzulegen:
  •  Kopie der Rechnung und Zahlungsnachweis (Quittung, Bankbeleg)
  •  Rahmennummer des Rades
  •  Farbfoto des beschafften Fördergegenstandes

Bitte beachte, dass maximal ein Lastenfahrrad oder ein Anhänger pro Einzelperson/Familie/Wohngemeinschaft (unter gleicher Wohnanschrift) gefördert wird. Es werden 2 Lastenfährräder oder 2 Anhänger pro gemeinnütziger Organisation (unter gleicher Anschrift) gefördert. 
 
Schritt 4:
Nach positiver Prüfung deines Förderantrags, erhältst du eine Förderzusage. Bitte kaufe erst nach dieser Förderzusage das (e-)Lastenfahrrad oder den (e-)Anhänger. 
  
Weitere Informationen zur Förderung 

Kontaktiere jetzt deine Lastenrad-Experten

Gerne beraten wir dich zum Thema Förderung von Lastenrädern am Telefon oder in unserem Shop. Vereinbare dafür einfach einen Termin und besuche uns im Lastenfahrrad-Zentrum in deiner Nähe. Vor Ort haben wir eine breite Auswahl an Lasten e-Bike Modellen und verschiedenen Typen, damit wir mit dir gemeinsam dein passendes Lastenrad finden.