Lastenfahrrad Förderung in Braunschweig

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Wer hat Anrecht?

Freiberufler, Gewerbetreibende, Stiftungen, Vereine, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaft

Reichweite

Braunschweig

Fördermittel

1.000 €

Ab sofort können wieder Anträge auf Förderung der Stadt Braunschweig gestellt werden. Hiervon sollen Anschaffungen der Lastenräder sowie Lastenpedelecs für gewerbliche und gemeinnützige Antragsteller gefördert werden. Da sich die generelle Nachfrage gesteigert hat und viele Braunschweiger die Chance erhalten möchten, umweltschonend und lärmreduziert von A nach B zu kommen, wurde die Förderung für moderne Mobilität ins Leben gerufen. Die Förderrichtlinie der Stadt Braunschweig soll dazu beitragen, dass Anschaffungshürden überwunden und Lastenräder bzw. Pedelecs anstelle von Kraftfahrzeugen verwendet werden können.

Die eingegangenen Förderanträge werden direkt auf Vollständigkeit geprüft und sobald der städtische Haushalt 2021 rechtskräftig ist, erhalten die entsprechenden Antragstellenden einen positiven Bewilligungsbescheid - bis der Fördertopf ausgeschöpft ist!

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • Lastenfahrrad mit elektronischer Untersützung (Lastenpedelec bis 25 km/h)
  • Lastenfahrrad ohne elektronische Antriebsunterstützung
     
    Die Lastenfahrräder müssen StVO-konforme, zulassungs- und versicherungsfreie Fördergegenstände sein. 

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Für Lastenfahrräder mit elektronischer Unterstützung bis zu 25% der Netto-Kosten (Gesamtkosten ohne gesetzliche Mehrwertsteuer) und max. 1.000 € 
  • Für Lastenfahrräder ohne elektrische Antriebsunterstützung bis zu 25% der Netto-Kosten (Gesamtkosten ohne gesetzliche Mehrwertsteuer) und max. 500 €

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Gewerbebetriebe / Unternehmen mit einem Sitz oder Niederlassung in der Stadt Braunschweig
  • Freiberuflich tätige Personen mit Sitz in der Stadt Braunschweig 
  • Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Stadt Braunschweig
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) der Stadt Braunschweig
     
    Bitte beachte, dass du keine Förderung erhältst, wenn du den Kauf vor der Antragsstellung getätigt hast. 
     
    Die Antragsteller dürfen die Förderung lediglich einmal pro Jahr beantragen.

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1:
Wichtig: Stelle den Antrag vor dem Kauf. Hier findest du das Antragsformular der Stadt Braunschweig

Schritt 2:
Fülle das Antragsformular online aus und lade die entsprechenden Unterlagen der Checkliste hoch. 
 
Wichtig: Beachte bitte beim Hochladen der notwendigen Dateien, dass

  • die jeweilige Datei nicht größer als 4 MB
  • die Gesamtgröße der Dateien nicht größer als 30 MB ist
  • die Datenformate pdf, jpg, jpeg oder png sind
  • keine Leerzeichen im Dateinamen enthalten sind
  • bei mehreren Dateien unterschiedliche Dateinamen vorhanden sein müssen
     
    Checkliste:
    Bitte nicht vergessen, die nachfolgenden Unterlagen beizulegen:
  • Für Gewerbetreibende: Aktueller Gewerbeschein oder ein Handelsregisterauszug in Kopie, aus dem der Sitz oder eine Niederlassung in der Stadt Braunschweig hervorgeht
  • Für Freiberufler: Nachweis in Kopie, aus dem die Braunschweiger Betriebsstätte der Antragsteller hervorgeht
  • Für Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften: Nachweis in Kopie, aus dem der Braunschweiger Sitz der Antragsteller hervorgeht 
  • Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Kopie des bestandskräftigen Beschlusses der WEG zur Einreichung eines Förderungsantrages, der Anschaffung eines Lastenfahrrads/Lastenpedelecs sowie eines aktuellen Grundbuchauszugs, aus dem das Braunschweiger Gründstück der WEG hervorgeht
  • Typenbeschreibung bzw. Angebot des ausgesuchten Lastenfahrrads/Lastenpedelecs
     
    Schritt 3:
    Die eingegangenen Förderanträge werden direkt auf Vollständigkeit geprüft und sobald der städtische Haushalt 2021 rechtskräftig ist, erhalten die entsprechenden Antragstellenden einen positiven Bewilligungsbescheid - bis der Fördertopf ausgeschöpft ist!
     
    Schritt 4: 
    Nach Abschluss des Kaufvertrags muss diese Kopie sowie eine Kopie der Kassenquittung unverzüglich an die Stadt Braunschweig geschickt werden.
     
    Schritt 5:
    Du erhältst die Auszahlung nach Rechtskraft des Haushaltes. Die generelle Zuschussgewährung erfolgt zuvor unter Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltes. 
     
    Die zusammengefasste Förderrichtlinie der Stadt Braunschweig steht als Download bereit.

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