Lastenfahrrad Förderung in Österreich – Wien
Förderung für Gewerbetreibende
Kommunen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Österreich
1.000 €
Die zweite Förderung richtet sich ebenfalls an Gewerbetreibende. Allerdings wird diese von dem Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ausgeschüttet. Um den Klimaschutz voranzutreiben und die nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten, stehen ab Februar 2021 wieder verschiedene Förderungen zur Verfügung. Die Förderung konzentriert sich auf die Anschaffung von Elektro-Fahrräder im betrieblichen Einsatz und gilt bis zum 31.03.2022 (bzw. solange das Budget verfügbar ist). Es müssen mindestens 5 Stück erworben werden, um die Förderung im Rahmen des Jahresprogramms 2021 in Anspruch nehmen zu können. Das BMK und die e-motion e-Bike Welt Wien übernimmt bei Bewilligung 30% der Anschaffungskosten pro Elektro-Fahrrad oder Elektro-Transportrad (Ladegewicht >80 kg).
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Elektro-Fahrräder/Pedelecs ab Kauf einer Menge von 5 Stück
- Transportfahrräder mit einem Ladegewicht von bis zu > 80 kg mit und ohne Elektroantrieb
Umfang der Förderung
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Pro e-Bike (ab 5 Stück) insgesamt 400 EUR
Ihr e-motion Händler in Wien übernimmt für Sie 150 EUR. Dazu erhalten Sie im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive des BMK die Förderung in Höhe von 250 EUR.
- Pro Elektro-Transportrad oder Transportrad (Ladegewicht >80 kg) 1.000 EUR
Ihr e-motion Händler in Wien übernimmt für Sie 150 EUR. Dazu erhalten Sie im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive des BMK die Förderung in Höhe von 850 EUR
Wichtig: - Die Fördersätze für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine sind Pauschalfördersätze, welche auf maximal 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt sind.
- Die Förderungen werden generell nach der Umsetzung gewährt.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Betriebe
- Vereine
- öffentliche Gebietskörperschaften
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Den Antrag für die E-MOBILITÄTSOFFENSIVE 2021 kannst du ab Februar 2021 direkt online stellen.
Wie läuft die Förderung ab?
Um einen Antrag zu stellen, beachte bitte das folgende Vorgehen:
- Die Antragstellung muss nach Kauf des Fahrrades erfolgen.
Zur Antragsstellung benötigst du die folgenden Unterlagen: - Rechnung(en)
- oder Leasingvertrag mit vereinbarter Depotzahlung oder Vorauszahlung/Nachweis über die bereits bezahlten Raten (im Falle einer Leasingfinanzierung)
- Das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
- Kopie des amtlichen Lichtbildausweises des Antragstellers
- Die Bestätigung über den Einsatz des Stroms aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern
- Zulassungsbescheinigungen aller eingereichten Fahrzeuge (im Falle einer Anschaffung von Speed Pedelecs mit 45 km/h Geschwindigkeit)
Den entsprechenden Leitfaden findest du hier.