Lastenfahrrad Förderung im Saarland
Die Kaufprämie für das umweltfreundliche Lastenrad mit Elektromotor
gemeinnützige Organisationen, Juristische Personen, Kommunen, Privatpersonen
Saarland
2.000 €
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland fördert daher den Kauf von privaten sowie gewerblichen Pedelecs/Lastenpedelecs mit bis zu 1.000 € bzw. 2.000 €.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Serienmäßig hergestellte Cargobikes (Lastenfahrräder und Lastenpedelecs)
- Pedelecs
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Lastenpedelecs und Lastenfahrräder bis zu 50 % bis zu einer max. Fördersumme von 2.000 €
- Pedelecs bis zu 50 % bis zu einer max. Fördersumme von 1.000 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen bzw. deren Träger
- Kommunale Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Sonstige Betriebe und Einrichtungen in mehrheitlich kommunaler Trägerschaft
- Kommunen
- Eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine
- Natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Haupt(wohn)sitz oder Betriebsstätte im Saarland
Wichtig: Vereine, Privatpersonen und Unternehmen sind ausschließlich für die Fördergegenstände Lastenfahrräder und Lastenpedelecs förderberechtigt. Somit ist hier ein Antrag auf die Unterstützung für ein Pedelec nicht möglich.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Den Zuwendungsantrag zur Förderung findest du online sowie den entsprechenden Verwendungsnachweis.
Wie läuft die Förderung ab?
Schritt 1:
Besuche die Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland. Die Zuwendungsanträge des zuständigen Ministeriums müssen digital und in schriftlicher Form versendet werden. Fülle den Antrag vor Vorhabenbeginn aus.
Schritt 2:
Richte die Zuwendungsanträge bis 15. November an:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Referat D6 – ÖPNV-Förderung –
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Referat.D6@wirtschaft.saarland.de
Wichtig: Die Beantragung der Lastenfahrrad Förderung muss vor dem Kauf erfolgen. Die Fertigstellung und Abrechnung des Fördervorhabens muss bis spätestens 15. November erfolgen.
Schritt 3:
Nach Abschluss der geförderten Maßnahme muss die Verwendung der Zuwendung mit Hilfe des Verwendungsnachweisformblatts dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr schriftlich eingereicht werden.
Wichtig: Die Auszahlung der bewilligten Förderung erfolgt aufgrund der Rechnungsbelege, Kaufnachweise sowie sonstigen belegenden Dokumente. Für den Verwendungsnachweis daher bitte ebenfalls den Kaufvertrag oder die entsprechenden Rechnungen mit Zahlungsnachweisen einzureichen.