Tagfahrlicht-Pflicht in der Schweiz
Neue gesetzliche Regelungen ab April 2022
Ab April 2022 gibt es eine neue gesetzliche Regelung für das e-Bike / Cargo e-Bike Fahren in der Schweiz. So hat der Bundesrat Ende des letzten Jahres einige Änderungen beschlossen, die für mehr Sicherheit im Strassenverkehr sorgen sollen:
Übersicht der Änderungen
- Alle e-Bike Typen sind von der Tagfahrlicht Regelung betroffen
- Als Tagfahrlicht gilt bereits die standardmässig eingebaute Beleuchtung
- Abnehmbare Aufsteck-Akkuleuchten werden ebenfalls akzeptiert
- Als Tagfahrlicht gilt bereits die standardmässig eingebaute Beleuchtung
- Blinkende Beleuchtungen dürfen nur als Zusatzlicht verwendet werden
- In der Schweiz ist das Tagfahrlicht nicht typengenehmigungspflichtig
- Eine genaue Spezifikation der Lichtstärke gibt es jedoch nicht
- Das Tagfahrlicht muss auf 100 Meter Entfernung erkennbar sein, aber es darf nicht blenden
- Tachopflicht für S-Pedelecs ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h für neue S-Pedelecs
- Ältere S-Pedelecs fallen ab dem 1. April 2027 ebenfalls unter die Tachopflicht
- Der Tacho muss die genaue Geschwindigkeit des e-Bikes angeben
- Die Anzeige darf nicht mehr als zehn Prozent oder vier km/h von der tatsächlichen Geschwindigkeit abweichen
- Auch langsame e-Bikes müssen künftig bei Tempoüberschreitungen mit einer Geldstrafe von 30 Franken rechnen
Ab April: Licht an!
Seit 2014 müssen Autos in der Schweiz auch tagsüber mit Licht fahren. Ab dem 1. April 2022 Jahr gilt diese Pflicht jetzt auch für (Cargo) e-Bike Fahrende. Die technischen Anforderungen an Velos sind in der Verkehrsregelverordnung geregelt und lauten bislang wie folgt: „Fahrräder müssen bei Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein.“ Bei e-Bikes geht diese Regelung nun noch einen Schritt weiter, denn diese müssen sich laut des ASTRA (Bundesamt für Strassen) ab dem 1. April 2022 an Folgendes halten: „Um die Sichtbarkeit im Verkehr zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden, gilt für E-Bike-Fahrende neu auch am Tag Fahren mit Licht.“ Diese Regelung soll ausnahmslos für alle e-Bike Typen gelten.
Ausserdem sollte darauf geachtet werden, dass das Licht auch nachts und bei Witterung auf 100 Meter sichtbar ist. Die Beleuchtung kann sowohl ein abnehmbares Akkulicht als auch eine fest installierte Lichtanlage sein. Blinklichter fallen nicht unter die Verordnung und sind nur als Zusatzbeleuchtung erlaubt.